Zum 1. Januar 2025 wird das bisherige Grundsteuermodell bundesweit von einer neuen Grundsteuer abgelöst. Notwendig wird dieser Schritt, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Einheitsbewertung, die der noch geltenden Grundsteuer zugrunde liegt, als verfassungswidrig eingestuft hat.
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